better safe than sorry

In diesem Jahr ist es in der Schweiz und in Deutschland, aber auch in anderen Ländern in Europa, zu verschiedenen Todesfällen an illegalen Partys gekommen. Sowohl in einem Fall in Köln Ende August als auch in einem Fall im Misox, Graubünden, wurde dabei der Notruf zu spät oder gar nicht alarmiert, da scheinbar unklar war, welche Konsequenzen ein Sanitätseinsatz für die Party und die Beteiligten haben könnte. Aus diesem Grund möchten wir hier einige Hinweise zum Umgang mit Drogennotfällen, und speziell zur Alarmierung der Sanität, geben.

Grundsätzlich sind Sanität und Polizei zwei unabhängige Organisationen. Das bedeutet, dass bei der Alarmierung eines Krankenwagens nicht automatisch die Polizei aufgeboten wird. Dies geschieht nur, wenn die Sanität einen bevorstehenden Einsatz als "potentiell gefährlich" einstuft. Es kommt je nach Kanton vor, dass dies Notfälle mit Erwähnung von Drogenkonsum automatisch als "potentiell gefährlich" eingestuft werden. Um ein solches Risiko zu minimieren, ist zudem immer auch möglich bei der Alarmierung der Sanität einen allfälligen Konsum von illegalen Substanzen oder eine illegale Party nicht zu erwähnen, sondern stattdessen nur den Zustand der betroffenen Person zu beschreiben (z.B. "ist nicht ansprechbar und atmet flach"). Zudem unterstehen die Rettungsdienste einer beruflichen Schweigepflicht, welches bedeutet, dass grundsätzlich keine Strafverfolgungskonsequenzen von ihnen ausgehen. Unmittelbare rechtliche Konsequenzen in Bezug auf den Konsum von illegalen Substanzen müssen also bei einer Alarmierung nicht befürchtet werden. Gemäss Artikel 128 im Schweizerischen Strafgesetzbuch bist du gesetzlich dazu verpflichtet Hilfe zu leisten oder zumindest Hilfe zu alarmieren, wenn du eine Person antriffst, welche sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand befindet. Tust du das nicht, riskierst du eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.

Ein weiterer Aspekt, der immer wieder dazu führt, dass auf eine Alarmierung der Sanität verzichtet wird, ist die Angst davor, dass die Party aufgelöst wird. Selbst wenn dieses Risiko besteht, zählt die Gesundheit und die Sicherheit eines Menschen immer mehr als eine Party!

Die Kosten eines Krankenwageneinsatzes werden dem/der Patient*in verrechnet und je nach Ereignis ganz oder teilweise durch die Krankenkasse gedeckt. Diese Überlegungen sollten dich aber auf keinen Fall davon abhalten, einen Notarzt aufzubieten. Allfällige finanzielle Schwierigkeiten lassen sich immer auf irgendeine Art lösen, gesundheitliche Folgeschäden oder Todesfälle nicht.

Grundsätzliche Empfehlungen:

  • Falls du planst etwas zu konsumieren, informiere deine Freunde was und in etwa wieviel du konsumieren wirst. Dies vereinfacht die Hilfe bei einem Vorfall.
  • Wenn du eine Person antriffst, der es offensichtlich nicht gut geht: bleibe bei ihr und begleite sie, bis sie in Sicherheit ist. Beziehe, wenn möglich, andere Partygäste, am besten Freund*innen der betroffenen Person oder die Organisator*innen und Security, mit ein. Du musst nicht alleine handeln, wenn es dir unwohl ist! In Notfallsituationen sind immer Leute in der Nähe die dich unterstützen! Mach dich bemerkbar und sprich Leute gezielt an.
  • Wenn möglich die Person an einen ruhigen, sicheren Ort bringen und bleibe bei ihr bis Unterstützung/Hilfe da ist. Achte darauf, dass die Person frei atmen kann und versuche, sie wach zu halten.
  • Wird die Person ohnmächtig und reagiert gar nicht mehr auf Reize (z.B. lautes Ansprechen, Schmerzreize), alarmiere umgehend die Sanität und bringe sie in eine stabile Seitenlage. Hier findest du eine einfache Anleitung dazu. Mit der Zentrale 144 kann auch besprochen werden, ob ein Krankenwageneinsatz wirklich notwendig ist. Frage im nahen Umfeld bzw. auf dem Dancefloor nach, ob jemand medizinische Kenntnisse besitzt.
  • Bei der Notrufzentrale 144 musst du keine Angaben zu Konsum und zur Party machen. Finde wenn möglich trotzdem heraus, was, wann und wieviel konsumiert wurde. Auch Medikamente und Alkohol spielen eine Rolle! Diese Informationen können für die Behandlung wichtig sein – berichte der Sanität dann vor Ort, was du weisst. Die Sanität unterliegt der Schweigepflicht.
  • Falls eine Person konsumbedingte Probleme zeigt und du unsicher bist, ob Rettungskräfte nötig sind, kannst du in der Schweiz auch Toxinfo kontaktieren (Tel. 145, 24h). Im Kanton Zürich gibt es zudem das Aerztefon, welches unter der Nummer 0800 33 66 55 (24h) erreichbar ist. Dort erhältst du per Telefon medizinische Unterstützung und das Aerztefon kann dir helfen zu entscheiden, ob ein Notarzt aufgeboten werden sollte.

NIEMALS ist eine Party wichtiger als die Gesundheit oder Sicherheit eines Menschen!

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