Wer illegale Betäubungsmittel besitzt, konsumiert oder gar verkauft, macht sich strafbar. Welche Substanzen zu den illegalen Betäubungsmitteln zählen, ist aus der Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien ersichtlich.
Untenstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen und können von Person zu Person sehr stark variieren.
Haartest
Je länger die Haare, desto länger lässt sich auch der Konsum bestimmen. Bei 12 cm langen Haaren sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum eines Jahres möglich. Werden die Haare nicht geschnitten, sind Substanzen theoretisch immer nachweisbar.
Speicheltest
Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests verwendet, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Damit die Polizei diesen Test durchführen kann, braucht es einen sogenannten Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum (im Gegensatz zum Alkoholtest, der auch ohne Verdacht durchgeführt werden kann).