Wer illegale Betäubungsmittel besitzt, konsumiert oder gar verkauft, macht sich strafbar. Welche Substanzen zu den illegalen Betäubungsmitteln zählen, ist aus der Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien ersichtlich.

Nachweisbarkeit von Substanzen

Untenstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen und können von Person zu Person sehr stark variieren.

Haartest
Je länger die Haare, desto länger lässt sich auch der Konsum bestimmen. Bei 12 cm langen Haaren sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum eines Jahres möglich. Werden die Haare nicht geschnitten, sind Substanzen theoretisch immer nachweisbar.  

Speicheltest
Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests verwendet, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Damit die Polizei diesen Test durchführen kann, braucht es einen sogenannten Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum (im Gegensatz zum Alkoholtest, der auch ohne Verdacht durchgeführt werden kann).

Substanz

Nachweisbar im Blut

Nachweisbar im Urin

Cannabis bis zu 12 Stunden (Abbauprodukte 2 -3 Tage) bei gelegentlichem Konsum und 3 Wochen bei regelmässigem Konsum 3 - 30 Tage, manchmal bis zu 3 Monate, je nach Dauer und Intensität des Konsums
Speed 8 - 30 Stunden 2 - 4 Tage
Ecstasy bis zu 24 Stunden 2 - 4 Tage
GHB bis zu 8 Stunden bis zu 8 Stunden
Psilocybin einige Stunden 2 - 4 Tage
LSD bis zu 12 Stunden 2 - 4 Tage
Kokain bis zu 24 Stunden (Abbauprodukte bis 2 - 3 Tage) 2 - 4 Tage
Heroin bis zu 12 Stunden (Abbauprodukte bis zu 24 Stunden) 2 - 3 Tage
Methadon bis zu 24 Stunden 2 - 4 Tage
Morphin 2 - 3 Tage  
Benzodiazepine   bis 7 Tage