Bleibender Cathinon-Trend, weniger Falschdeklarationen bei Medikamenten

1. Ketamin

Im Jahr 2024 analysierte das DIZ Zürich insgesamt 189 Ketamin-Proben (4.7 % aller Proben, n=4022). Etwa ein Viertel der Ketamin-Proben wurden online gekauft (Darknet, Internet oder Telegram), etwas mehr als die Hälfte der Proben wurden über persönliche Kontakte erworben.

Durchschnittlich war in den 189 als Ketamin deklarierten Proben 92.3 % Ketamin enthalten. Nahezu alle Proben enthielten einen Wirkstoffgehalt von über 80 %, nur 9 der als Ketamin deklarierten Proben enthielten weniger. In 14 der insgesamt 189 als Ketamin deklarierten Proben konnten Verunreinigungen und/oder Streckmittel festgestellt werden, darunter MDMA, Koffein, 2-PEA, Amphetamin und Phenibut. Zwei der analysierten Proben enthielten eine unbekannte Substanz und eine der Proben stellte sich als ein Gemisch aus Kokain und Ketamin heraus.

Jedoch analysierte das Labor auch dieses Jahr wieder Falschdeklarationen: zwei der als Ketamin deklarierten Proben enthielten ausschliesslich MDMA, eine Probe enthielt ausschliesslich das Cathinon 4-MMC (Mephedron), eine Probe enthielt ausschliesslich Methamphetamin und in zwei Proben konnten keine psychoaktiven Substanzen festgestellt werden. Eine der Proben enthielt ausserdem ein Gemisch aus einer nicht-psychoaktiven Substanz und Paracetamol.

Die Analyse von Ketamin beinhaltet keine Chiralitäts-Bestimmung (R- oder S-Ketamin), da der analytische Aufwand pro Probe zu gross ist. Bei illegal erworbenem Ketamin kann jedoch von Racemat (ausgeglichenes Verhältnis von R- und S-Ketamin) ausgegangen werden.

2. Illegal erworbene Medikamente

Im Jahr 2024 wurden im DIZ Zürich insgesamt 44 als illegal erworbene Medikamente getestet (1.1 % aller Proben, n=4022). Etwa 60 % der Proben wurden online gekauft (Darknet, Internet oder Telegram) und 30 % der Proben über private Kontakte.

16 der 44 getesteten Medikamenten wurden als Alprazolam (Xanax ®) deklariert und ist somit auch im Jahr 2024 das am häufigsten im DIZ getestete illegal erworbene Medikament. Im Gegensatz zu den Vorjahren 2023 und 2022 wurden in den Alprazolam-Proben in 11 von 16 Proben effektiv Alprazolam detektiert – in den Vorjahren war der Anteil von Alprazolam in Xanax-Proben erheblich tiefer. In 4 der als Xanax ® verkauften Proben konnte das Labor keine psychoaktiven Inhaltsstoffe feststellen, eine Probe enthielt anstatt Alprazolam die Neue Psychoaktive Substanz Flualprazolam.

4 der im Jahr 2024 abgegebenen, illegal erworbenen Medikamenten wurden als Diazepam (Valium®) deklariert, wobei alle Proben effektiv Diazepam enthielten. 3 der als Medikamente abgegeben Proben wurden als Oxycodon deklariert, wobei eine Probe ausschliesslich das Schmerzmittel Acetominophen (Paracetamol) enthielt und eine im Darknet gekaufte Probe das hochpotente synthetische Opioid Metonitazen sowie Bromazolam und eine unbekannte Substanz enthielt. Weitere illegal erworbene Medikamente wurden als Dexamphetamin (2 Proben), Adderall (2 Proben), Tramadol (1 Probe) und Diaphin (1 Probe) abgegeben.

3. 2C-B

Im Jahr 2024 wurden im DIZ Zürich insgesamt 84 als 2C-B deklarierte Proben abgegeben (2.1 % aller Proben, n=4022), davon 38 in Pulverform, 44 in Pillenform und 2 Flüssigkeiten. Von den 84 Proben wurden 41 über Onlinekanäle gekauft (Internet, Darknet und Telegram), 37 Proben wurden über private Kontakte erworben.

Der Wirkstoffgehalt der im DIZ abgegebenen Pillen lag zwischen 4.0 mg und 19.5 mg 2C-B, durchschnittlich enthielten die im Jahr 2024 abgegeben 2C-B-Pillen 12.7 mg 2C-B. Dies steht jedoch stark im Kontrast zu 2C-B-Pillen der nationalen Drug-Checking-Angeboten, in denen Pillen mit bis zu 45 mg 2C-B detektiert wurden. Eine als 2C-B deklarierte Pille enthielt ausschliesslich 147.6 mg MDMA, eine weitere Pille die potente, neue psychoaktive Substanz α-PHiP, welche in Zusammenhang mit Todesfällen in Europa steht. In acht der 44 2C-B-Pillen konnte jeweils eine oder mehr Syntheseverunreinigungen detektiert werden.

Mehr als ein Drittel der als 2C-B deklarierten Pulverproben enthielten nebst 2C-B noch Syntheseverunreinigungen, 2C-H oder 2-Br-4,5-DMPEA, was auf eine unsachgemässe Herstellung oder eine ungenügende Aufreinigung hindeutet. 16 der Pulverproben enthielten bis zu vier Syntheseverunreinigungen. Eine Pulverprobe enthielt ausschliesslich 50 % MDMA, eine weitere Probe ausschliesslich Amphetamin und Koffein. Zwei der 2C-B-Pulverproben bestanden aus MDMA und Ketamin, was auf eine Verwechslung mit Tusi / Tucibi / Pink Cocaine hindeutet.

4. Tusi / Tucibi / Pink Cocaine

Im Jahr 2024 wurden im DIZ Zürich insgesamt 13 als Tusi oder Tucibi deklarierte Proben abgegeben (0.3 % aller Proben, n=4022). Als Tusi oder Tucibi wird oft eine pinke pulverförmige Mischung aus unterschiedlichen psychoaktiven Substanzen verkauft. Meistens handelt es sich dabei um ein Gemisch aus Ketamin und MDMA, welches manchmal zusätzlich Koffein oder 2C-B enthält.

Nur 3 der 13 Proben enthielten ausschliesslich die als Tusi verstandene Mischung aus MDMA und Ketamin. 10 Proben enthielten mindestens drei psychoaktive Substanzen, darunter 3-MMC, 2C-B, Paracetamol und die Meskalinderivate BMB und MAL. Ausserdem ist festzustellen, dass in den Proben jeweils sehr unterschiedliche Mengenverhältnisse von Ketamin, MDMA und anderen Wirkstoffen enthalten sind.

5. Methamphetamin

Im Jahr 2024 wurden im DIZ Zürich insgesamt 59 als Methamphetamin deklarierte Proben abgegeben (1.5 % aller Proben, n=4022). Von den 59 Proben wurden 11 über Onlinekanäle gekauft (Internet, Darknet, Telegram und andere soziale Medien), 44 Proben wurden über private Kontakte erworben.

Durchschnittlich war in den 59 als Methamphetamin deklarierten Proben 97.2 % Methamphetamin enthalten. Alle Proben mit enthaltenem Wirkstoff enthielten einen Gehalt von über 90 %. In keinen der im DIZ abgegebenen Methamphetamin-Proben konnten im Jahr 2024 Verunreinigungen und/oder Streckmittel festgestellt werden. Zwei der analysierten Proben enthielten jedoch keine psychoaktiven Inhaltsstoffe.

Die Analyse von Methamphetamin beinhaltet keine Chiralitäts-Bestimmung (R- oder S-Methamphetamin), da der analytische Aufwand pro Probe zu gross ist. Dieses Verhältnis kann jedoch einen Einfluss auf die Potenz von Methamphetamin haben, was zu einem stärkeren oder schwächeren Erleben der Rauschwirkung führen kann.

6. Heroin

Im Jahr 2024 wurden im DIZ Zürich insgesamt 36 als Heroin deklarierte Proben abgegeben (0.9 % aller Proben, n=4022). Von den 36 Proben wurden 5 über Onlinekanäle gekauft (Internet oder Darknet), 21 Proben wurden über private Kontakte erworben.

Durchschnittlich war in den als Heroin deklarierten Proben 33.8 % Heroin enthalten, wobei der Wirkstoffgehalt stark schwankte (zwischen 0.8 % und 92.1 % Heroin). Dabei scheint es keinen Zusammenhang zwischen der Qualität und des bezahlten Preises in den getesteten Heroin-Proben zu geben, Proben die über Onlinekanäle gekauft wurden enthielten jedoch einen höheren Wirkstoffgehalt.

Alle im Jahr 2024 abgegebenen Heroin-Proben enthielten den erwarteten Wirkstoff Heroin sowie Streckmittel wie beispielsweise Koffein (28 Proben) und Paracetamol (28 Proben). Eine Probe enthielt nebst Heroin, Koffein und P auch 6 % iso-4-MMC. In drei Proben konnte eine unbekannte Verbindung analysiert werden, zwei Proben enthielten unbekannte Verunreinigungen und/oder Syntheseverunreinigungen. In keiner Heroin-Probe wurde das synthetische Opioid Fentanyl oder eine ähnliche Substanz detektiert werden.

7. Cathinone (u.A. 4-MMC, 3-MMC)

27

Mai

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